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Ab Anfang Oktober steht der neue Impfstoff gegen Influenza zur Verfügung.

Indikationen für Grippeschutzimpfung:

Es gelten auch für die Grippeschutzimpfung die Impfvereinbarungen mit dem
Krankenkassen.

Zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung können nur folgende Indikationen abgerechnet werden.

  • alle Patienten über 60 Jahre
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens, zum Beispiel chronische Krankheiten
  • alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon, beziehungsweise bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens ab dem ersten Trimenon
    Bewohner in Seniorenheimen
  • berufliche Indikationen gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie.

Private Zahlung für Personen außerhalb der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Für alle Personen, die nicht von der Schutzimpfungs-Richtlinie erfasst werden, sind die kosten der Impfung privat zu liquidieren. Auch der Impfstoff für diese Grippeschutzimpfung außerhalb der Richtlinie ist auf einem Privatrezept zu verordnen.