Ab Anfang Oktober steht der neue Impfstoff gegen Influenza zur Verfügung.
Indikationen für Grippeschutzimpfung:
Es gelten auch für die Grippeschutzimpfung die Impfvereinbarungen mit dem
Krankenkassen.
Zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung können nur folgende Indikationen abgerechnet werden.
- alle Patienten über 60 Jahre
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens, zum Beispiel chronische Krankheiten
- alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon, beziehungsweise bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens ab dem ersten Trimenon
Bewohner in Seniorenheimen - berufliche Indikationen gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie.
Private Zahlung für Personen außerhalb der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Für alle Personen, die nicht von der Schutzimpfungs-Richtlinie erfasst werden, sind die kosten der Impfung privat zu liquidieren. Auch der Impfstoff für diese Grippeschutzimpfung außerhalb der Richtlinie ist auf einem Privatrezept zu verordnen.